Vermieter haben das Hausrecht der Mieter zu respektieren. Sie dürfen sich ohne Erlaubnis des Mieters keinen Zutritt zu der Wohnung verschaffen.

Der BGH stärkt mit Urteil vom 04.06.2014 (vgl. Az.: VIII ZR 289/139) die Rechte von Mietern. Im vorliegenden Fall sollte die Vermieterin nur die neu installierten Rauchmelder in der Wohnung besichtigen. Als sie im Anschluss daran unberechtigterweise auch den Rest der Wohnung des Mieters inspizierte und trotz Aufforderung des Mieters die Wohnung nicht verlassen hat, entschied sich der Mieter kurzerhand dazu, die Vermieterin aus der Wohnung zu tragen.

In ihrer Wohnung haben Mieter das Hausrecht. Das heißt, sie können selbst entscheiden, wer die Wohnung betreten darf und wer nicht. Der Rauswurf der Vermieterin war rechtens.

Im vergangenen Jahr schlug das Räumungsurteil gegen einen Düsseldorfer-Mieter, welcher seit ca. 40 Jahren in seiner Wohnung lebt und in der Wohnung stark raucht, in der Presse hohe Wellen. Nun bestätigte das Landgericht Düsseldorf (AZ: 21 S 240/13) das erstinstanzliche Urteil, wonach der Mieter seine Wohnung räumen muss.

Darf ich nun in meiner Wohnung nicht mehr rauchen?

Nein! Das LG Düsseldorf betont, dass das Rauchen an sich kein vertragswidriges Verhalten darstellt und insofern eine Kündigung nicht rechtfertigt.

Auch hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an: Im gegenständlichen Urteil verhinderte der Mieter nicht, dass Zigarettenrauch in den Hausflur zieht und die Geruchsbelästigung sogar noch gefördert hat, indem er seine Wohnung unzureichend gelüftet und zahlreiche Aschenbecher nicht geleert hat.

Ob in dieser Angelegenheit das letzte Wort schon gesprochen ist, ist derzeit noch offen. Das Landgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, um eine grundsätzliche Klärung der Frage zu ermöglichen, ob die durch das Rauchen eines Mieters verursachten Immissionen innerhalb eines Mehrfamilienhauses ein Kündigungsgrund darstellen können.

Festzuhalten ist, dass der rauchende Mieter beruhigt zum Glimmstängel greifen kann, wenn hierdurch niemand anderes belästigt wird.