1. Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Alle Mitglieder des Mietervereins Fürth und Umgebung e.V., soweit Sie Wohnraum angemietet haben, sind rechtsschutzversichert, also abgesichert gegen die finanziellen Risiken, die bei Durchführung einer gerichtlichen Streitigkeit stets unvermeidlich sind. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens können unterschiedlich hoch sein und hängen ab vom sogenannten "Streitwert", der vom Gesetz bestimmt wird:
Hat Ihr Vermieter gekündigt und eine Räumungsklage erhoben, können sehr schnell Kosten in Höhe von 2.000 € - 3.000 € und mehr entstehen. Benötigt das Gericht für seine Entscheidung das Gutachten eines Sachverständigen, löst auch dies weitere Kosten aus, die oft einen Betrag von 1.000 € übersteigen.
Die ARAG Rechtsschutzversicherung zahlt nicht nur die Gerichts- und Sachverständigenkosten, die Zeugengebühren, sondern auch Ihren Anwalt und auch den gegnerischen Anwalt, falls der Rechtsstreit nicht erfolgreich beendet werden kann. Dann leisten Sie lediglich den Selbstkostenbeitrag in Höhe von 100 Euro. Mehrkosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung!

2. Was zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?

Die Leistungen der ARAG beziehen sich auf gerichtliche Streitigkeiten, nicht auf außergerichtliche. Hat Ihr Vermieter für seine außergerichtliche Vertretung einen Rechtsanwalt beauftragt, kann dies in Ausnahmefällen bedeuten, dass die außergerichtlichen Gebühren des Vermieteranwaltes durch den Mieter ersetzt werden müssen. Deshalb ist der rechtzeitige Rat des Mietervereins besonders wichtig, um Sie vor finanziellen Belastungen zu schützen!

3. Wann und für welche Streitigkeiten tritt die Rechtsschutzversicherung ein?

Die ARAG Rechtsschutzversicherung tritt für alle Streitigkeiten auf dem Gebiet des Wohnraum-Mietrechtes ein, beispielsweise in Räumungsprozessen, in Mieterhöhungsverfahren, in Streitigkeiten über Nebenkostenabrechnungen und Schönheitsrenovierungen usw.

4. Wie verhält man sich bei Eintritt dieses Schadensfalles?

Sobald Sie mit einer Klage, einem Mahnbescheid, einem Beweisverfahren oder auch außergerichtlichen Ansprüchen Ihres Vermieters konfrontiert werden, wenden Sie sich sofort an den Mieterverein Fürth und Umgebung e.V. oder direkt an unsere Vertragsanwälte. Zum Mieterverein kommen Sie auch, wenn Sie wegen entstandener Probleme mit Ihrem Vermieter selbst die Initiative ergreifen wollen. Je früher unsere Beratung beginnt, umso eher können wir helfen! Unsere Vertragsanwälte werden Ihnen bei Ausfüllung der Schadensanzeige für die ARAG Rechtsschutzversicherung behilflich sein und Ihre Interessenswahrnehmung gegenüber Ihrem Vermieter übernehmen. Unser Verein ist grundsätzlich bemüht, eine Schlichtung zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter herbeizuführen. Bei Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens muss er die Erfolgsaussichten Ihrer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung prüfen. Es ist daher wichtig, dass Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen, sobald Probleme entstehen. Dies gilt besonders, wenn Sie eine Klage, einen Mahnbescheid oder eine gerichtliche Verfügung erhalten. Vereinbaren Sie für diesen Fall bitte unverzüglich einen Besprechungstermin. Bringen Sie hierzu alle Unterlagen und Ihren Mietvertrag mit!

5. Wer hat Anspruch auf die Leistungen der Rechtsschutzversicherung?

Sind Sie als Wohnraummieter Mitglied in unserem Verein geworden und kommen Sie fortlaufend Ihrer Beitragspflicht nach, sind Sie in allen mietrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht rechtsschutzversichert, wenn die gesetzliche Dreimonatsfrist abgelaufen ist und Ihre Rechtsposition nicht völlig aussichtslos erscheint und die vorherige außergerichtliche Beratung durch den Mieterverein Fürth und Umgebung e.V. erfolgt war. Versichert sind Sie mit allen Streitigkeiten, die drei Monate nach Eintritt in den Mieterverein Fürth und Umgebung e.V. entstehen, also nicht bereits schwelen oder offen ausgebrochen sind.

6. Erfolgt eine außergerichtliche Beratung durch den Mieterverein Fürth und Umgebung e.V.; auch erst nach Ablauf der Wartefrist von drei Monaten?

Nein! Die Wartefrist bezieht sich nur auf den mit der Mitgliedschaft verbundenen gerichtlichen Rechtsschutz bei der ARAG-Rechtsschutzversicherung. Die außergerichtliche Rechtsberatung durch unsere Spezialisten können Sie sofort nach Eintritt in den Mieterverein in Anspruch nehmen.