Ein namhaftes Institut (DIW, Berlin) hat anhand von 115 Merkmalen eine Prognose für das Jahr 2014 hinsichtlich der Mietpreisentwicklung erstellt. Zusammengefasst wurde festgestellt, dass sich das Kauf- und Mietpreiswachstum im nächsten Jahr im ähnlichen Tempo fortsetzen wird wie im vergangenen Jahr. Überdurchschnittlich schnell werden danach die Mieten in den meisten Metropolen wachsen, während "auf dem flachen Land" diese Entwicklung nicht (so stark) bemerkbar sein wird. Das sogenannte ImmoScout-Städteranking hat ermittelt, dass in den letzten fünf Jahren Mieterhöhungen von bis zu 37,7% in den Städten festgestellt wurden. Interessant hierbei ist, dass selbst in nur mittelgroßen Städten die Vermieter die zur Neuvermietung angebotene Wohnung nach nur sechs Tagen "an den Mann" gebracht hatten. Obwohl sich die Baugenehmigungen im Jahre 2013 auf Rekordniveau bewegten, warnt der Bauindustrieverband vor der Annahme, dass damit gleichzeitig günstiger Wohnraum entsteht. Die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen bleibt vor allen Dingen in Ballungsräumen unverändert groß.

Nochmals hat der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 413/12) in einer jüngeren Entscheidung darauf hingewiesen, dass der Vermieter nicht "Äpfel mit Birnen" vergleichen darf. Im konkreten Fall hatte der Vermieter eine Mieterhöhung begründet unter Heranziehung des Nürnberger Mietenspiegels, obwohl sich die Wohnung in einer selbstständigen Vorortgemeinde befindet. Der Bundesgerichtshof bewertete die Mieterhöhung als unwirksam. Zwar könne der Vermieter grundsätzlich den Mietenspiegel einer Nachbargemeinde heranziehen, wenn es vor Ort keinen eigenen Mietenspiegel gibt. Voraussetzung ist jedoch stets, dass dann beide Gemeinden vergleichbar sind. Im vorliegenden Fall hat der BGH diese Vergleichbarkeit verneint. Nürnberg mit rund 500.000 Einwohnern ist anders strukturiert und verfügt über einen gänzlich anderen Wohnungsbestand wie die Gemeinde, in der sich die fragliche Wohnung befindet (4.450 Einwohner).

Tipp: Immer dann, wenn eine Mieterhöhung mit einem Mietenspiegel begründet wird, der zu einer anderen Gemeinde gehört, sollten Sie den Rat des Mietervereins einholen.

Wie der Deutsche Mieterbund nochmals jüngst in einer Veröffentlichung betonte, muss auch eine unrenovierte und nicht modernisierte Altbauwohnung einem bestimmten Mindeststandard entsprechen. Auch wer eine Altbauwohnung anmietet, hat Anspruch auf zeitgemäßes Wohnen und kann erwarten, dass seine Wohnung dies ermöglicht. Hierzu gehört die Nutzung aller mit der Haushaltsführung üblicherweise verbundenen Tätigkeiten unter Einsatz der gebräuchlichen technischen Hilfsmittel und Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Geschirrspüler, Staubsauger, etc. Ist die Elektroversorgung in der Wohnung nicht ausreichend ausgelegt, muss der Vermieter nachbessern, damit diese heute übliche Nutzung der Wohnung möglich wird.

Nahezu die Hälfte des Wohnungsbestandes in Deutschland wird mit Erdgas beheizt (49,2%). Heizöl folgt auf dem zweiten Rang (29%) während Wohnungen, die mit Fernwärme beheizt werden, 12,8% ausmachen. Deutlich dahinter rangieren die Heizarten Strom (5,4%), Holz/Holzpallets (2,9%) und Wärmepumpen (0,7%). Diese Verteilung ist jedoch anders im Wohnungsneubau. Zwar steht auch hier Erdgas an erster Stelle (40,1%), aber bereits an zweiter Stelle tauchen Wärmepumpen (23,8%) und Fernwärme (18,6%) auf. Heizöl spielt bei dem Wohnungsneubau praktisch keine Rolle mehr (0,9%).

An Beamte (49%), Angestellte und Handwerker (jeweils 42%) vermieten Eigentümer ihre Wohnungen besonders gern. Dies ergab eine Studie eines Marktforschungsinstitutes. Erst danach folgen Ärzte (36%), Polizisten (33%) und Rentner (30%). Künstler und Makler müssen danach als eher unbeliebte Mieter angesehen werden. Nur 5% der Eigentümer vermieten ihre Immobilie gerne an Makler und nur 4% an Schauspieler. Nicht überraschend: Familien mit Kindern haben bei der Wohnungssuche schlechte Karten. Nur jeder Zweite vermietet danach gerne an Paare mit Kindern. Am unbeliebtesten sind bei Vermietern Wohngemeinschaften.