1. Wer kann Mitglied des Mietervereins Fürth und Umgebung e.V. werden?

Mitglied kann jeder Wohnraummieter werden, egal wo er wohnt und welcher Nationalität er angehört.

2. Wie kann ich Mitglied werden?

Entweder Sie kommen in unsere Geschäftsstelle, Gustav - Schickedanz- Str. 8 , 90762 Fürth oder wir senden Ihnen die Beitrittsunterlagen auf dem Postweg zu. Sie können auch unsere Beitrittserklärung ausdrucken und uns ausgefüllt zusenden.

3. Was muss ich als (Neu-)Mitglied zahlen?

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 95,00 Euro pro Kalenderjahr. Hinzu kommt die einmalige Aufnahmegebühr von 20,00 Euro. Dieser Beitrag gilt einheitlich für alle Mitgliedschaften. Der erste Beitrag ist nach Möglichkeit in bar zu entrichten bzw. es ist eine Einzugsermächtigung zu Gunsten des Mietervereins Fürth und Umgebung e. V. zu unterschreiben. Der Beitrag ist jeweils fällig zu Beginn eines Kalenderjahres.

4. Welche Leistungen bietet der Mieterverein Fürth und Umgebung e.V.?

 Wir beraten Sie telefonisch, schriftlich und natürlich durch unsere Vertragsanwälte auch persönlich – und zwar so oft, wie dies im Einzelfall nötig ist. Wir überprüfen auf Wunsch Ihren Mietvertrag, die Nebenkostenabrechnungen, Kündigungsfristen und alle anderen mietrechtlichen Probleme, die Sie uns schildern. Falls notwendig, übernehmen wir für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrem Vermieter oder dessen Anwalt. WICHTIG: Das kostet – im Unterschied zu vielen anderen Mietervereinen, die jedes gefertigte Schreiben berechnen, nicht extra. Alle diese Leistungen sind mit Zahlung des Jahresbeitrages abgegolten – natürlich auch der Rechtsschutz über die ARAG im Falle gerichtlicher Streitigkeiten!

5. Gibt es eine Beratung erst 3 Monate nach Beitritt in den Mieterverein ?

 Nein, sondern sofort! Die Wartezeit bezieht sich nur auf den mit der Mitgliedschaft verbundenen gerichtlichen Rechtsschutz bei der ARAG-Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsberatung können Sie sofort nach Eintritt in den Mieterverein in Anspruch nehmen.

6. Welchen Rechtsschutz erhalte ich?

Die Beratung des Mietervereins Fürth und Umgebung e. V. ist in erster Linie auf Streitschlichtung ausgerichtet. Wenn aber eine gütliche Lösung nicht zu erzielen ist und vor Gericht gestritten werden muss, zeigt sich oft ganz schnell: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei!
Deshalb brauchen die Mieterinnen und Mieter nicht nur den Rat und die Hilfe des Mietervereins. Sie brauchen auch die finanzielle Absicherung im Prozessfall. Denn es gibt keinen Prozess ohne Risiko. Das Verfahren kann je nach "Streitwert", Prozessverlauf und Kostenquote gar nichts, aber auch bis zu viele Tausend Euro kosten. Das macht es auch fast unmöglich, vorher die Kosten eines Prozesses einigermaßen genau abzuschätzen.
Im Hinblick auf diese Unsicherheiten verzichten viele Mieter lieber von vornherein auf ihr Recht. Das muss nicht sein. Deshalb sind alle Mitglieder unseres Mietervereins automatisch bei der ARAG-Rechtsschutzversicherung für Mietprozesse rechtsschutzversichert. Das kostet nicht extra - die Versicherungsprämie wird vom Mieterverein bezahlt. Wenn ein Prozess nicht vollständig gewonnen wird, hat das Mitglied lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100,00 Euro zu tragen. Für ihre optimale Interessenvertretung vor Gericht können Sie sich selbstverständlich auch einen Anwalt nach freier Wahl nehmen.

Der Gesetzgeber hat im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt, dass außergerichtliche Anwaltsgebühren nicht in voller Höhe auf später im Prozess entstehende Anwaltsgebühren angerechnet werden. Dies bedeutet, dass in Ausnahmefällen die außergerichtlichen Gebühren des Vermieteranwaltes durch den Mieter ersetzt werden müssen, weil die Rechtsschutzversicherung ausschließlich die Kosten einer gerichtlichen Streitigkeit übernimmt. Deshalb ist der rechtzeitige Rat des Mietervereins besonders wichtig, um Sie vor finanziellen Belastungen zu schützen!

7. Wann endet die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft kann durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Mieterverein Fürth und Umgebung e.V. bis spätestens 30.9. eines Kalenderjahres zum Ende des Jahres gekündigt werden. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt 2 volle Kalenderjahre und ist durch Kündigung nicht abzukürzen.

8. Wie lange muss ich Mitglied bleiben?

Wenigstens 2 volle Kalenderjahre. Sollten Sie aus unserem Geschäftsgebiet verziehen, so können Sie oftmals Ihre Mitgliedschaft an den Mieterverein Ihres neuen Wohnortes übertragen lassen.

9. Werde ich jederzeit mietrechtlich beraten?

Ja, aus organisatorischen Gründen vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit unseren Rechtsanwälten. Die Telefonnummer lautet: 0911/740 999 0.

10. Muss ich für eine Auskunft immer einen Beratungstermin vereinbaren?

 Nein. Als Mitglied können Sie auch unsere telefonische Kurzberatung unter obiger Telefonnummer in Anspruch nehmen. Ihre Fragen können Sie auch schriftlich an uns richten, natürlich auch per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Unsere Spezialisten antworten umgehend.

11. Mein Nachbar möchte auch Mitglied werden. Kann ich ihn werben?

Der Mieterverein Fürth und Umgebung e. V. bezahlt Ihnen für jedes neu geworbene Mitglied, das seinen ersten Mitgliedsbeitrag bezahlt hat, einen Betrag von 20,00 Euro. Durch die Werbung neuer Mitglieder stärken Sie unsere Interessensgemeinschaft und helfen Ihrem Geldbeutel.
Um diese Werbung zu erleichtern, haben wir pdfWerteschecks vorbereitet, die Sie sich als PDF-Dokument herunterladen können. Zum Öffnen des Dokumentes benötigen Sie den kostenlosen Acrobat Reader, den Sie hier ebenfalls herunterladen können.