- Duldungspflicht der Mieter auch bei vorangegangener Selbstausstattung durch den Mieter

In gleich zwei Urteilen vom 17.06.2015 (vgl. VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14) erklärte der Bundesgerichtshof, dass Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann dulden und bezahlen müssen, wenn sie ihre Wohnung in der Vergangenheit schon selbst mit von ihnen ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hatten. Eine Moderniesierungsmaßnahme sei hier gegeben, da der Einbau durch den Vermieter zur einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts und einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse führe. Nach Ansicht der Richter ist die "Verbesserung" zum früheren Zustand darin zu sehen, dass der Einbau und die spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude "in einer Hand" seien und so ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet werde.