Ab dem 1. August 2015 soll die Mietpreisbremse nun auch in Bayern gelten. Ab diesem Datum dürfen die Mieten bei Neuvermietungen dann nur noch jeweils 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, welche idealerweise anhand des Mietspiegels errechnet wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings Erstvermietungen (also Neubauten, die nach dem 01.10.2014 errichtet wurden) und Wohnungen, die umfangreich modernisiert wurden. Stellt der Mieter nach Prüfung der ortsüblichen Vergleichsmiete fest, dass eine Miete über dieser 10%-Grenze liegt, so muss er dies ausdrücklich rügen. 

Die bayerische Staatsregierung hat bisher 144 Gemeinden ausgewiesen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. Die kreisfreie Stadt Fürth wurde erfreulicherweise in die Liste mit aufgenommen.